AGBs
AGBs
1. Vertragspartner
Vertragspartner sind Herr Philipp Einsporn, Moorweg 42, 13509 Berlin (im Folgenden Verwender) und der Kunde, der kein Verbraucher iSd. § 13 BGB ist.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Nacharbeit und die Bearbeitung von Teilen aus metallischen Werkstoffen, nichtmetallischen Werkstoffen und Verbundstoffen nach Maßgabe des zwischen den Vertragspartien geschlossenen Vertrages.
3.Geltungsbereich
3.1
.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verwender ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders gelten auch dann, wenn der Verwender in Kenntnis entgegenstehender oder von dessen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Werkleistungen vorbehaltslos an diesen erbringt.
3.2.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in der Auftragsbestätigung des Verwenders haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen durch einen Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verwenders.
4. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Verwenders sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches der Verwender innerhalb von 14 Tagen durch Zusenden einer Auftragsbestätigung annehmen kann.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1.
Die Art und die Höhe der Vergütung für die zu erbringende Leistung werden in dem Vertrag festgelegt.
5.2.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer.
5.3
.Der Kunde hat die Kosten für die Hin- und Rücksendung des Werkes zu tragen. Der Kunde hat darüber hinaus Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben zu tragen.
5.4.
Der Verwender stellt dem Kunden die Rechnung grundsätzlich in elektronischer Form zur Verfügung. Sofern zusätzlich eine Papierrechnung gewünscht ist, wird diese gegen gesondertes Entgelt in Höhe von 1,50 € zur Verfügung gestellt.
5.5.
Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme zu bezahlen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Geschäftskonto des Verwenders maßgebend.
5.6.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten. Ratenzahlungen akzeptiert der Verwender nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung. Zahlung durch Scheck werden nicht akzeptiert.
5.7.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Rücktritt
6.1.
Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 648, S. 1 BGB Gebrauch und hat der Verwender bereits mit der Ausführung begonnen, kann der Verwender, neben der Vergütung für die erbrachten Leistungen, eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen in Höhe von 10% verlangen. Dem Kunden steht es frei, den Beweis zu führen, dass dem Verwender geringere Leistungen und Aufwendungen für die nicht erbrachten Leistungen entstanden sind. Der Verwender behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen zu fordern, wenn dies im Einzelfall nach der Art des Vertrages angemessen ist.
6.2.
Der Verwender ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
7. Haftung für Mängel
7.1.
Die Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf offensichtliche Mängel sind ausgeschlossen, soweit dieser solche nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Abnahme des Werkes rügt.
7.2.
Für etwaige Mängel leistet der Verwender Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Verwender die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert.
8. Haftung für Schäden
8.1.
Die Haftung des Verwenders für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Verwender für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
8.2.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Verwender nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
9. Erfüllungsort
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Verwenders.
10. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden sind in Textform abzugeben.
11. Verjährung
11.1.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit Abnahme des Werkes.
11.2.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Verwender vorsätzlich oder grob fahrlässige gehandelt hat oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.
11.3.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
11.4 .
Die Ansprüche des Verwenders auf Werklohn verjähren abweichend von § 195 BGB, in fünf Jahren. Für den Beginn der Frist gilt § 199 BGB.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1.
Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
12.2.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Vertragspartner ist der Geschäftssitz des Verwenders, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
